DSM 2 1/2 – Folge 039 – Statistik

Die 90 DSM-Minuten knapp gerissen, dabei dachten wir heute wird es nicht so lange. Aber es ist wie es ist und ihr müsst es euch jetzt anhören.

Show-Notes

Tipps

  • Puzzel-Solver ging kurzzeitig wieder, aber schon wieder nicht.

Cache-Tipps

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9 Gedanken zu „DSM 2 1/2 – Folge 039 – Statistik

  1. Servus aus der Weltmetropole München ;);)

    Höre euren Podcast gerne, man muss halt durchhalten.
    Besonders eure direkte Art gefällt mir, wenn das ne schei… Dose ist , dann ist es halt eine
    Nun zu Prag
    Wir hatten einige schöne Dosen gesucht und gefunden
    Der schönste Cache meiner Meinung ist

    Prague Tribute GCVNTM.

    Viel Spass
    BigTaddy4 alias Rainer aus Oberschleißheim

  2. bei der Auslegung von „Anlieger frei“ liegt Jörg falsch. Wer einen grundstücksbezogenen Anlass hat, darf da rein – Punkt.

    Selbst wenn einem auf halbem Weg einfällt, dass man ja doch gar nicht hin will, weil einem plötzlich was quer liegt und deshalb wieder ohne anzuhalten zurück- oder weiterfährt, ist das noch immer keine Ordnungswidrigkeit. Dass einen die Anlieger dann trotzdem nicht mögen, ist klar – aber woher wollen die Wissen, dass man nicht beim Nachbarn eben was von ebay-Kleinanzeigen gekauft hat oder den Wachturm einwerfen wollte?

    Genau deshalb ist es das sinnloseste Verkehrszeichen ever. Deshalb kontrollieren das Ordnungsämter auch nicht (oder nur die, die Regeln auch nicht genau kennen). Es ist faktisch nicht prüfbar, ob die „Ausrede“ des Autofahrers jetzt stimmt oder nicht.

    Es gibt sogar Rechtsprechung, die „Anwohner frei“ (das wäre die Steigerung) für unzulässig erklärt. Jeder Lieferant, Post, Pizzabote, Heizöl- oder Möbellaster würde eine Ausnahmegenehmigung brauchen, nur die Anwohner und die Müllabfuhr (da gibts eine Ausnahme) dürfen dann noch durch. Das ist faktisch gar nicht handhabbar.

    Warum ist das so? Öffentliche Straßen stehen grundsätzlich jedermann zur Benutzung zur Verfügung. Dieses Recht einzuschränken ist nur möglich, wenn es eine nachvollziehbare Begründung gibt. Jedes Verkehrsschild in Deutschland bedarf einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO i. V. m. der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Eben mit dieser Anordnung wird in dieses Recht eingegriffen und daher muss die Anordnung auch begründet sein (->allgemeines Verwaltungsrecht, belastender Verwaltungsakt -> frag mal Heike).

    Ja, das ist typsich „Deutsch“ – sowohl so ein dämliches Schild aufzustellen, als auch sich die passende Rechtsprechung dazu zu suchen.

  3. Wie immer gilt mein Dank euch für diesen schönen Start ins Wochenende! Die Folge war mal wieder sehr informativ! Eine kleine Anmerkung zu der Profilansicht. Kann es sein, dass Groundspeak da wieder ein Update gemacht hat? Ich wollte mir gestern mal die letzten Neuveröffentlichungen anschauen und die Ansicht ist nun auch gewöhnungsbedürftig. Ich könnte mir vorstellen, dass das vllt damit zusammenhängen könnte.

    Ein schönes Wochenende und bis nächsten Monat!

    Micha

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